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Deutsche Übersetzung der
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GNU General Public License
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Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de
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von Katja Lachmann Übersetzungen ,
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überarbeitet von Peter Gerwinski (31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
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Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
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GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
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jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
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Übersetzung.
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Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
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Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als
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rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
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Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die
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Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen
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Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
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daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet
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sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
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Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese
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Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen
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geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür
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stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
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englischsprachige Originalversion.
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This is a translation of the GNU General Public License into German.
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This translation is distributed in the hope that it will facilitate
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understanding, but it is not an official or legally approved
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translation.
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The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
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and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
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General Public License. The translation has not been reviewed
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carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
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it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
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License. If you wish to be sure whether your planned activities are
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permitted by the GNU General Public License, please refer to the
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authentic English version.
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The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
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translation as the official distribution terms for your programs;
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instead, please use the authentic English version published by the
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Free Software Foundation.
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GNU General Public License
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Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
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Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
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59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
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peter@gerwinski.de
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Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
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unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
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erlaubt.
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Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
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englischsprachige Originalversion!
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Vorwort
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Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
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die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
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Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License , die
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Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
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soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
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Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
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herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
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ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
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Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
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Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
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der GNU Library General Public License , der Allgemeinen Öffentlichen
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GNU-Lizenz für Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library
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Public License von der GNU Lesser Public License abgelöst - Anmerkung
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des Übersetzers.]
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Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht
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auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
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Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
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berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im
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Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
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Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile
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davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie
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wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
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Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
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jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
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aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
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Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn
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Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
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Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
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selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
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solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die
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Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen
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ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
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Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
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Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
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diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
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vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
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Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
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sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software
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keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
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modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
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wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
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von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
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Autors schädigen.
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Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
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Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
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Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
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mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu
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verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für
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freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt
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nicht lizenziert werden darf.
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Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
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Verbreitung und Bearbeitung:
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Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
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Bedingungen für die Vervielfältigung,
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Verbreitung und Bearbeitung
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§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk,
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in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
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hinweist, daß das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General
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Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes
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derartige Programm oder Datenwerk als ,,das Programm`` bezeichnet; die
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Formulierung ,,auf dem Programm basierendes Datenwerk`` bezeichnet das
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Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
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urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm,
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auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine
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andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung
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ohne Einschränkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
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wird im folgenden als ,,Sie`` angesprochen.
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Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
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werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
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Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
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eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
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Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
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darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
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Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
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Programms ab.
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§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
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Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
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verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen
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entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
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veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
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Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren
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allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
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Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
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Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
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Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für
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das Programm anbieten.
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§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
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verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
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entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
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von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
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zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
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1.
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Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen
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Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
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Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
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2.
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Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
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veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
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Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
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als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
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Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
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3.
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Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
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interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
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wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
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gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
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geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß
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es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie
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Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter
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diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der
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Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
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Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
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interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
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ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch
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keine solche Meldung ausgeben).
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Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
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Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm
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abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und
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eigenständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann
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gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen
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Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn
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Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das
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ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muß die
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Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
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deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
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ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
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jeweiligen Autor.
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Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
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Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke
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streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
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vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
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von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
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auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
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Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
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Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
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einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
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Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
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Anwendungsbereich dieser Lizenz.
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§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
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gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
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Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben -
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vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen
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erbringen:
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1.
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Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
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zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
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Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
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den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
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2.
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Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
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Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
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eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
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Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die
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durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
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Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
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einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
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wird. Oder:
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3.
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Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
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der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
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erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
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nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
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Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
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entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
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Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
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Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
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wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet ,,der komplette
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Quelltext``: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
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einschließlich aller zugehörigen
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Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
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Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
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braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
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üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen
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mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
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geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei denn, diese
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Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
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Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode
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dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
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Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
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Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
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Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
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Objectcode zu kopieren.
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§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter
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lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
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ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
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Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
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ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
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Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
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unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
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Lizenz voll anerkennen und befolgen.
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§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
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nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
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Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
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verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
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verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
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Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder
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verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit
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allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung
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und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden
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Datenwerks.
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§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
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basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch
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vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
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den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten
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und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der
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Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen.
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Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz
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durch Dritte durchzusetzen.
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§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
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Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
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begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder
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anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
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widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
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Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
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Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
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Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
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dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
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Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des
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Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
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indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
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sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
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auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
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Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
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bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
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Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
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Paragraph als Ganzes gelten.
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Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
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Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
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Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
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einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien
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Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
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verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen
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Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
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die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
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Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
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anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
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Entscheidung keinen Einfluß.
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Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
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Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
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§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
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bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
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geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
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Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
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hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
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in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
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innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
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ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
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Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
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§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
|
|
und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
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|
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
|
|
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
|
|
Anforderungen gerecht zu werden.
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|
|
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
|
|
einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
|
|
bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder späteren Version`` (``any later
|
|
version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
|
|
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder
|
|
beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
|
|
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt,
|
|
können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software
|
|
Foundation veröffentlicht wurde.
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|
|
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
|
|
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders
|
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sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
|
|
Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
|
|
steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ; wir machen zu
|
|
diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den
|
|
beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von
|
|
unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum
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|
anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software
|
|
im allgemeinen zu fördern.
|
|
|
|
Keine Gewährleistung
|
|
|
|
§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
|
|
keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich
|
|
zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen
|
|
die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung,
|
|
,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich
|
|
noch implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife
|
|
oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
|
|
bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei
|
|
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen
|
|
die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei
|
|
Ihnen.
|
|
|
|
§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
|
|
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder
|
|
irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
|
|
verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar,
|
|
einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden
|
|
durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der
|
|
Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
|
|
(einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
|
|
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
|
|
anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit
|
|
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
|
|
Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
|
|
unterrichtet worden war.
|
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Ende der Bedingungen
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Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
|
|
neuen Programme anwenden können
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|
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
|
|
größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
|
|
das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
|
|
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
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|
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
|
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Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
|
|
Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst
|
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deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine
|
|
Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
|
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vollständigen Vermerke zu finden sind.
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|
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
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|
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
|
|
|
|
This program is free software; you can redistribute it and/or
|
|
modify it under the terms of the GNU General Public License as
|
|
published by the Free Software Foundation; either version 2 of the
|
|
License, or (at your option) any later version.
|
|
|
|
This program is distributed in the hope that it will be useful, but
|
|
WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
|
|
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
|
|
General Public License for more details.
|
|
|
|
You should have received a copy of the GNU General Public License
|
|
along with this program; if not, write to the Free Software
|
|
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA
|
|
02111-1307, USA.
|
|
|
|
Auf Deutsch:
|
|
|
|
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
|
|
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
|
|
|
|
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den
|
|
Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
|
|
Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder
|
|
modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer
|
|
Option) jeder späteren Version.
|
|
|
|
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß
|
|
es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar
|
|
ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT
|
|
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General
|
|
Public License.
|
|
|
|
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit
|
|
diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die
|
|
Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston,
|
|
MA 02111-1307, USA.
|
|
|
|
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
|
|
per Brief erreichbar sind.
|
|
|
|
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
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Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
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version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
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Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
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`show w'. This is free software, and you are welcome to
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redistribute it under certain conditions; type `show c' for
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details.
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Auf Deutsch:
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Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Für Gnomovision
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besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' für Details ein.
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Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten
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Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c' für Details ein.
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Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
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entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
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Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c';
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es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten
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in Ihr Programm paßt.
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Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
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Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
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das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
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müssen Sie natürlich ändern.
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Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
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program `Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by
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James Hacker.
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[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
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Ty Coon, President of Vice
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Auf Deutsch:
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Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das
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von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem
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Schrittmacher für Compiler).
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[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
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Ty Coon, Vizepräsident
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Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
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Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
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Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
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proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
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dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
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anstelle dieser Lizenz verwenden.
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