Moving all COPYING (GPL) translations into own dir
Many documentation subdirs contained only a translated version of the GNU GPL (COPYING.txt), and no translated version of any Tux Paint documentation. Moved them all into a COPYING/ subdir, so that now the only translated documentation subdirs that exist are those that containa at least _some_ translated Tux Paint documentation.
This commit is contained in:
parent
b6e6affd9c
commit
603ef10fb3
28 changed files with 359 additions and 358 deletions
|
|
@ -1,507 +0,0 @@
|
|||
|
||||
Deutsche Übersetzung der
|
||||
GNU General Public License
|
||||
|
||||
Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de
|
||||
von Katja Lachmann Übersetzungen ,
|
||||
überarbeitet von Peter Gerwinski (31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)
|
||||
|
||||
Diese Übersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verständnis der
|
||||
GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
|
||||
jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
|
||||
Übersetzung.
|
||||
|
||||
Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
|
||||
Übersetzung, und sie hat diese Übersetzung auch nicht als
|
||||
rechtskräftigen Ersatz für die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
|
||||
Übersetzung nicht sorgfältig von Anwälten überprüft wurde, können die
|
||||
Übersetzer nicht garantieren, daß die Übersetzung die rechtlichen
|
||||
Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
|
||||
daß von Ihnen geplante Aktivitäten im Sinne der GNU-GPL gestattet
|
||||
sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.
|
||||
|
||||
Die Free Software Foundation möchte Sie darum bitten, diese
|
||||
Übersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen für von Ihnen
|
||||
geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfür
|
||||
stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
|
||||
englischsprachige Originalversion.
|
||||
|
||||
This is a translation of the GNU General Public License into German.
|
||||
This translation is distributed in the hope that it will facilitate
|
||||
understanding, but it is not an official or legally approved
|
||||
translation.
|
||||
|
||||
The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
|
||||
and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
|
||||
General Public License. The translation has not been reviewed
|
||||
carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
|
||||
it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
|
||||
License. If you wish to be sure whether your planned activities are
|
||||
permitted by the GNU General Public License, please refer to the
|
||||
authentic English version.
|
||||
|
||||
The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
|
||||
translation as the official distribution terms for your programs;
|
||||
instead, please use the authentic English version published by the
|
||||
Free Software Foundation.
|
||||
|
||||
GNU General Public License
|
||||
|
||||
Deutsche Übersetzung der Version 2, Juni 1991
|
||||
|
||||
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
|
||||
59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
|
||||
|
||||
peter@gerwinski.de
|
||||
|
||||
Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und
|
||||
unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht
|
||||
erlaubt.
|
||||
|
||||
Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die
|
||||
englischsprachige Originalversion!
|
||||
|
||||
Vorwort
|
||||
|
||||
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
|
||||
die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu verändern.
|
||||
Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License , die
|
||||
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren. Sie
|
||||
soll sicherstellen, daß die Software für alle Benutzer frei ist. Diese
|
||||
Lizenz gilt für den Großteil der von der Free Software Foundation
|
||||
herausgegebenen Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
|
||||
ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können diese
|
||||
Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
|
||||
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen
|
||||
der GNU Library General Public License , der Allgemeinen Öffentlichen
|
||||
GNU-Lizenz für Bibliotheken.) [Mittlerweile wurde die GNU Library
|
||||
Public License von der GNU Lesser Public License abgelöst - Anmerkung
|
||||
des Übersetzers.]
|
||||
|
||||
Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht
|
||||
auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
|
||||
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu
|
||||
berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, die Software im
|
||||
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
|
||||
Lizenzen sollen garantieren, daß Sie die Software ändern oder Teile
|
||||
davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen - und daß Sie
|
||||
wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
|
||||
|
||||
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es
|
||||
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
|
||||
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
|
||||
Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn
|
||||
Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
|
||||
|
||||
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie
|
||||
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
|
||||
solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die
|
||||
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen
|
||||
ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
|
||||
|
||||
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
|
||||
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
|
||||
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
|
||||
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
|
||||
|
||||
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus
|
||||
sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software
|
||||
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
|
||||
modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger
|
||||
wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
|
||||
von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
|
||||
Autors schädigen.
|
||||
|
||||
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
|
||||
Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß
|
||||
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
|
||||
mit dem Ergebnis, daß das Programm proprietär würde. Um dies zu
|
||||
verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent entweder für
|
||||
freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt
|
||||
nicht lizenziert werden darf.
|
||||
|
||||
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
|
||||
Verbreitung und Bearbeitung:
|
||||
|
||||
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
|
||||
Bedingungen für die Vervielfältigung,
|
||||
Verbreitung und Bearbeitung
|
||||
|
||||
§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Datenwerk,
|
||||
in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
|
||||
hinweist, daß das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General
|
||||
Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes
|
||||
derartige Programm oder Datenwerk als ,,das Programm`` bezeichnet; die
|
||||
Formulierung ,,auf dem Programm basierendes Datenwerk`` bezeichnet das
|
||||
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
|
||||
urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm,
|
||||
auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert und/oder in eine
|
||||
andere Sprache übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung
|
||||
ohne Einschränkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
|
||||
wird im folgenden als ,,Sie`` angesprochen.
|
||||
|
||||
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
|
||||
werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren
|
||||
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programms wird nicht
|
||||
eingeschränkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
|
||||
Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
|
||||
darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des
|
||||
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des
|
||||
Programms ab.
|
||||
|
||||
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
|
||||
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
|
||||
verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen
|
||||
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluß
|
||||
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
|
||||
Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren
|
||||
allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine
|
||||
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
|
||||
|
||||
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen.
|
||||
Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgeld eine Garantie für
|
||||
das Programm anbieten.
|
||||
|
||||
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
|
||||
verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
|
||||
entsteht; Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
|
||||
von Paragraph 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
|
||||
zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllt werden:
|
||||
|
||||
1.
|
||||
Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen
|
||||
Vermerk versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene
|
||||
Modifizierung und das Datum jeder Änderung hinweist.
|
||||
2.
|
||||
Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
|
||||
veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem
|
||||
Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber
|
||||
als Ganzes unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne
|
||||
Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
|
||||
3.
|
||||
Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung
|
||||
interaktiv Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es,
|
||||
wenn es auf dem üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung
|
||||
gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
|
||||
geeigneten Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß
|
||||
es keine Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie
|
||||
Garantie leisten), und daß die Benutzer das Programm unter
|
||||
diesen Bedingungen weiter verbreiten dürfen. Auch muß der
|
||||
Benutzer darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser
|
||||
Lizenz ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst
|
||||
interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
|
||||
ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Datenwerk auch
|
||||
keine solche Meldung ausgeben).
|
||||
|
||||
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Datenwerk als Ganzes.
|
||||
Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm
|
||||
abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und
|
||||
eigenständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann
|
||||
gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen
|
||||
Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke weitergeben. Wenn
|
||||
Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das
|
||||
ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann muß die
|
||||
Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
|
||||
deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
|
||||
ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhängig vom
|
||||
jeweiligen Autor.
|
||||
|
||||
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für
|
||||
Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte für Datenwerke
|
||||
streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
|
||||
vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
|
||||
von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
|
||||
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
|
||||
|
||||
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
|
||||
Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
|
||||
einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
|
||||
Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
|
||||
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
|
||||
|
||||
§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
|
||||
gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
|
||||
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben -
|
||||
vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen
|
||||
erbringen:
|
||||
|
||||
1.
|
||||
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen
|
||||
zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den
|
||||
Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
|
||||
den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
|
||||
2.
|
||||
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei
|
||||
Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten
|
||||
eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
|
||||
Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die
|
||||
durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der
|
||||
Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf
|
||||
einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
|
||||
wird. Oder:
|
||||
3.
|
||||
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
|
||||
der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
|
||||
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
|
||||
nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das
|
||||
Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
|
||||
entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
|
||||
|
||||
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
|
||||
Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
|
||||
wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet ,,der komplette
|
||||
Quelltext``: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
|
||||
einschließlich aller zugehörigen
|
||||
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
|
||||
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
|
||||
braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
|
||||
üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen
|
||||
mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
|
||||
geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei denn, diese
|
||||
Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
|
||||
|
||||
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode
|
||||
dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene
|
||||
Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
|
||||
Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
|
||||
Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
|
||||
Objectcode zu kopieren.
|
||||
|
||||
§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter
|
||||
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
|
||||
ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
|
||||
Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
|
||||
ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
|
||||
Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte
|
||||
unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese die
|
||||
Lizenz voll anerkennen und befolgen.
|
||||
|
||||
§5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
|
||||
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
|
||||
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
|
||||
verändern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
|
||||
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
|
||||
Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verändern oder
|
||||
verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit
|
||||
allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung
|
||||
und Veränderung des Programms oder eines darauf basierenden
|
||||
Datenwerks.
|
||||
|
||||
§6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
|
||||
basierendes Datenwerk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch
|
||||
vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
|
||||
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten
|
||||
und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen der
|
||||
Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen.
|
||||
Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz
|
||||
durch Dritte durchzusetzen.
|
||||
|
||||
§7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
|
||||
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
|
||||
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder
|
||||
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
|
||||
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den
|
||||
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das
|
||||
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
|
||||
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
|
||||
dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
|
||||
Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des
|
||||
Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
|
||||
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
|
||||
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
|
||||
auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
|
||||
|
||||
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter
|
||||
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
|
||||
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll dieser
|
||||
Paragraph als Ganzes gelten.
|
||||
|
||||
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
|
||||
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die
|
||||
Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
|
||||
einzig den Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien
|
||||
Software zu schützen, das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen
|
||||
verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen
|
||||
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
|
||||
die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
|
||||
Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
|
||||
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
|
||||
Entscheidung keinen Einfluß.
|
||||
|
||||
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
|
||||
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
|
||||
|
||||
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
|
||||
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
|
||||
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der
|
||||
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
|
||||
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
|
||||
in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die Verbreitung nur
|
||||
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
|
||||
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
|
||||
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
|
||||
|
||||
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
|
||||
und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
|
||||
Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
|
||||
entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
|
||||
Anforderungen gerecht zu werden.
|
||||
|
||||
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
|
||||
einem Programm angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer
|
||||
bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder späteren Version`` (``any later
|
||||
version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
|
||||
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder
|
||||
beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
|
||||
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt,
|
||||
können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software
|
||||
Foundation veröffentlicht wurde.
|
||||
|
||||
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
|
||||
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders
|
||||
sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten.
|
||||
Für Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation
|
||||
steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ; wir machen zu
|
||||
diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den
|
||||
beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von
|
||||
unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu erhalten und zum
|
||||
anderen das gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software
|
||||
im allgemeinen zu fördern.
|
||||
|
||||
Keine Gewährleistung
|
||||
|
||||
§11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
|
||||
keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich
|
||||
zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen
|
||||
die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung,
|
||||
,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich
|
||||
noch implizit, einschließlich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife
|
||||
oder Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
|
||||
bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei
|
||||
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen
|
||||
die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei
|
||||
Ihnen.
|
||||
|
||||
§12. In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
|
||||
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder
|
||||
irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
|
||||
verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar,
|
||||
einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden
|
||||
durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der
|
||||
Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
|
||||
(einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Datenverluste,
|
||||
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
|
||||
anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des Programms, mit
|
||||
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
|
||||
Copyright-Inhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden
|
||||
unterrichtet worden war.
|
||||
|
||||
Ende der Bedingungen
|
||||
|
||||
Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen,
|
||||
neuen Programme anwenden können
|
||||
|
||||
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom
|
||||
größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
|
||||
das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
|
||||
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
|
||||
|
||||
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
|
||||
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
|
||||
Quelldatei zu stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst
|
||||
deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine
|
||||
Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
|
||||
vollständigen Vermerke zu finden sind.
|
||||
|
||||
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
|
||||
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
|
||||
|
||||
This program is free software; you can redistribute it and/or
|
||||
modify it under the terms of the GNU General Public License as
|
||||
published by the Free Software Foundation; either version 2 of the
|
||||
License, or (at your option) any later version.
|
||||
|
||||
This program is distributed in the hope that it will be useful, but
|
||||
WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
|
||||
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
|
||||
General Public License for more details.
|
||||
|
||||
You should have received a copy of the GNU General Public License
|
||||
along with this program; if not, write to the Free Software
|
||||
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA
|
||||
02111-1307, USA.
|
||||
|
||||
Auf Deutsch:
|
||||
|
||||
[eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung]
|
||||
Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
|
||||
|
||||
Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den
|
||||
Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free
|
||||
Software Foundation veröffentlicht, weitergeben und/oder
|
||||
modifizieren, entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer
|
||||
Option) jeder späteren Version.
|
||||
|
||||
Die Veröffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, daß
|
||||
es Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar
|
||||
ohne die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT
|
||||
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General
|
||||
Public License.
|
||||
|
||||
Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit
|
||||
diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die
|
||||
Free Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston,
|
||||
MA 02111-1307, USA.
|
||||
|
||||
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
|
||||
per Brief erreichbar sind.
|
||||
|
||||
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem
|
||||
Start einen kurzen Vermerk ausgibt:
|
||||
|
||||
version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]
|
||||
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type
|
||||
`show w'. This is free software, and you are welcome to
|
||||
redistribute it under certain conditions; type `show c' for
|
||||
details.
|
||||
|
||||
Auf Deutsch:
|
||||
|
||||
Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Für Gnomovision
|
||||
besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' für Details ein.
|
||||
Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten
|
||||
Bedingungen weitergeben dürfen; geben Sie `show c' für Details ein.
|
||||
|
||||
Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
|
||||
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natürlich können die von
|
||||
Ihnen verwendeten Kommandos anders heißen als `show w' und `show c';
|
||||
es könnten auch Mausklicks oder Menüpunkte sein - was immer am besten
|
||||
in Ihr Programm paßt.
|
||||
|
||||
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
|
||||
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für
|
||||
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
|
||||
müssen Sie natürlich ändern.
|
||||
|
||||
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the
|
||||
program `Gnomovision' (which makes passes at compilers) written by
|
||||
James Hacker.
|
||||
|
||||
[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989
|
||||
Ty Coon, President of Vice
|
||||
|
||||
Auf Deutsch:
|
||||
|
||||
Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen Anspruch auf das
|
||||
von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision` (einem
|
||||
Schrittmacher für Compiler).
|
||||
|
||||
[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989
|
||||
Ty Coon, Vizepräsident
|
||||
|
||||
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
|
||||
Programms in proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine
|
||||
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
|
||||
proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
|
||||
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
|
||||
anstelle dieser Lizenz verwenden.
|
||||
Loading…
Add table
Add a link
Reference in a new issue